Nachtarbeit ist Arbeit zwischen 22:00 und 6:00 in der Früh. Die Zuschläge sind allerdings gestaffelt zu berechnen.
- In den ersten 8 Arbeitsstunden (Normalarbeitszeit) gibt es einen Zuschlag von 50% basierend auf der Grund-Stundengage.
- Für alle Stunden danach gebühren 100% Zuschlag zur Grund-Stundengage. Dieser Zuschlag gebührt zusätzlich zu etwaigen anderen Zuschlägen, wie Überstundenzuschlag oder Feiertagszuschlag.
Ausnahmen gibt es für Nachtarbeit am Samstag- Sonntag- oder Feiertagen. Da fallen bereits innerhalb der Normalarbeitszeit 100% Zuschlag an.
Achtung!
Manche Produktionen versuchen die Zahlung der Nachtzuschläge zu umgehen. Ein oft gehörtes - falsches - Argument lautet, dass für die 11.und 12. Stunde bereits 100% Überstundenzuschlag bezahlt werden, und Zuschlagszahlungen bei 100% gedeckelt sind. Das ist in mehrfacher Hinsicht falsch.
- Bei §7 Anstellungen werden keine stundenweisen Überstundenzuschläge bezahlt. Die Überstundenpauschale deckt alle Stunden gleichermaßen ab, es gibt keine Stunden mit 100% Zuschlag.
- Die Überstundenpauschale deckt rechnerisch die 50% Zuschläge bis zur 50. Stunde ab, auf keinen Fall die 100% Zuschläge.
- Es existiert keine „automatische Zuschlagsdeckelung“ bei 100%. Solange sich die Zuschläge nicht gegenseitig ausschließen, werden sie addiert.
Wenn es Probleme bei der Berechnung von Zuschlägen gibt, nimm bitte Kontakt mit uns auf.