Inland

1. Taggeld/Nächtigungsgeld:

Es gelten jeweils die amtlichen steuerfreien Pauschalsätze für Tagesdiäten und Nächtigungsdiäten:

Taggeld € 26,40

Nächtigungsgeld € 15,00

Das Taggeld gebührt bei Dienstreisen, die länger als 3 Stunden dauern, und bei denen man den Dienstort (Gemeinde) verlässt. Dauert die Dienstreise länger als 3 Stunden, aber nicht den ganze Arbeitstag, gibt es nur einen Teil des Taggeldes, siehe KV §17.2.b.

Wird vom Dienstgeber ein angemessenes Catering zur Verfügung gestellt, entfällt das Taggeld. Im KV heißt es dazu im §17.2.e:

Soweit bei Inlandsdienstreisen vom Arbeitgeber eine zumutbare Verpflegung angeboten wird, entfällt das Taggeld. Als solche ist bei einem Ganztagsarbeitsverhältnis eine aus zwei Mahlzeiten bestehende Verpflegung anzusehen, wobei eine davon im Regelfall eine warme Mahlzeit sein sollte. Gesundheitsbedingte Ernährungsgewohnheiten oder sonstige nachvollziehbare Ernährungswünsche (z.B. fleischlose Angebote) sind nach Möglichkeit zu berücksichtigen.

Das Frühstück gilt nicht als eine der beiden angesprochenen Mahlzeiten, da es Teil des Nächtigungsgeldes ist.

Das Nächtigungsgeld entfällt in der Regel, da der Dienstgeber die Kosten für die Nächtigung vorab übernimmt. Wird die Nächtigung selbst bezahlt, und können höhere Kosten als das Nächtigunsggeld abdeckt belegt werden, werden diese in voller Höhe vom Arbeitgeber ersetzt.

2. Arbeit über 3 Stunden außerhalb des Betriebs im Ortsgebiet:

€15,40

siehe KV §17.2.c:
Bei Arbeitsleistungen außerhalb der Betriebsstätte, aber innerhalb des Dienstorts, erhält der Arbeitnehmer bei einer Arbeitsdauer von mehr als 3 Stunden den in der Tabelle zu § 8 angeführten Betrag (Diäten Zi. 2). Als Dienstort gilt das Gemeindegebiet; als Gemeindegebiet von Wien gelten die Bezirke 1-23.

Als Betriebsstätte gelten alle festen örtlichen Einrichtungen die dem Dienstgeber gehören, oder für zumindest 30 Tage angemietet wurden. Im Regelfall sind z.B. der Firmensitz, das Produktionsbüro, ein länger angemietetes Kostüm- oder Ausstattungslager, oder Studio Betriebsstätten.

3. Kilometergeld:

Es gilt jeweils das geltende amtliche Kilometergeld.

Stand 2022:

  • Pkws 0,42 Euro
  • Motorfahrräder und Motorräder 0,24 Euro
  • Mitfahrerinnen und Mitfahrer 0,05 Euro
  • Fahrradfahrer bzw. Fußgänger 0,38 Euro

Ausland

Bei Arbeiten im Ausland gelten die Diäten in Höhe laut Reisegebührenvorschriften des Bundes. Für jedes Land ist dort ein anderer Satz angeben.